Stapler-Reparatur, Kundendienst und TÜV nach Vereinbarung


Sicherlich werden in vielen Betrieben Flurförderfahrzeuge eingesetzt, also Stapler oder Hubwägen. Um für einen reibungslosen Einsatz dieser Gabelstapler und Hubwägen zu sorgen, bietet Landtechnik Schunck in regelmäßigen Abständen Wartung und Prüfung der Fahrzeuge an.

Sicherlich ist es bekannt, dass gemäß der UVV-Vorschrift § 37 BGV D27 mindestens einmal jährlich Flurförderfahrzeuge überprüft werden müssen. Bei dieser Überprüfung wird das Fahrzeug von der Rissprüfung der Gabelzinken bis zur Längenmessung der Lastketten nach vielen Sicherheitskriterien überprüft. Vor allem sollte man wissen, dass Stapler seit geraumer Zeit, die Übergangsfrist endete 2002, über einen Sicherheitsgurt verfügen müssen. Ein Gurt-Nachrüst-Angebot incl. Wartung bieten wir preisgünstig an!

Für Gabelstapler mit Flüssiggas bieten wir CO-Abgasuntersuchungen, die nach UVV-Vorschrift § 37 BGV D34 (UVV 45/VBG21) in regelmäßigen Abständen mindestens jedoch einmal halbjährlich durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.
Alle Überprüfungen sind Bestandteil unseres Serviceangebotes für unsere Kunden, wir können Sie Ihnen bei uns oder bei entsprechender Geräteanzahl direkt im Betrieb anbieten.